Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

27.05.2023

Vertragsabschluss/Partner
Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Tägi AG erhält seine Gültigkeit, sobald dieser von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet ist.

Sämtliche Vereinbarungen und deren Offerten basieren auf den vorliegenden allgemeinen Bestimmungen. Diese bilden einen integralen Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags.

Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten Räumlichkeiten steht es der Tägi AG offen, entschädigungslos vom Vertag zurückzutreten. Sofern keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, können die Verhandlungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen werden.

Ist es der Tägi AG wesentlich erschwert oder unmöglich, durch höhere Gewalt (Naturereignisse, unvorhergesehene Entwicklung Dritter etc.) die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise einzuhalten, so kann die Tägi AG entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.

Haftung
Die Nutzung der Infrastruktur sowie die Einrichtung der Tägi AG bedürfen stets grosser Sorgfalt und können bei grober Beschädigung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Tägi AG für Verlust, Schäden und/oder Beschädigungen, die in jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung von ihm selber, seinen Mitarbeiter:innen, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer:innen oder anderen Dritten an der Tägi AG oder ihrer Einrichtung physischer wie rufschädigender Form verursacht werden. Sollte es zu einer solchen Verletzung kommen, ist umgehend die Anlassleitung der Tägi AG zu informieren.

Die Tägi AG lehnt jede Haftung von Schäden, Unfall und Verlust sowie Diebstahl an Sachen, Daten oder Personal ab, die vom Veranstalter selber, seinen Mitarbeiter:innen, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer:innen oder anderen Dritten verursacht wurden. Die Versicherung dieser Sachen, Daten und Personen obliegt dem Veranstalter. Die Tägi AG kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung dieser verlangen.

Die Aufsichtspflicht bei Kindern und Tieren unterliegt den Eltern bzw. dem:der Halter:in.

Der Datenschutz obliegt dem Veranstalter. Die Tägi AG lehnt jede Haftung für eingebrachte Daten, die vom Veranstalter selber, seinen Mitarbeiter:innen, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer:innen oder anderen Dritten während der Benützung einer Internetschnittstelle jeglicher Art verloren, gestohlen oder beschädigt werden, ab.

Soweit die Tägi AG vereinbarungsgemäss für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen sowie gastronomische Leistungen bestellt oder vermittelt hat, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Für Sorgfalt und ordnungsgerechten Gebrauch sowie die zeitige Rückgabe deren haftet der Veranstalter und stellt die Tägi AG von jeglichen Ansprüchen vom Veranstalter selber oder Dritten gegenüber frei.

Bewilligungen jeglicher Art sind vom Veranstalter selber auf eigene Rechnung einzuholen. Im Zusammenhang mit Musikauftritten sind allfällige urheberrechtliche Entschädigungen vom Veranstalter selber anzumelden und einzuholen (zB. Suisa Gebühren). Bei Verletzung dieser lehnt die Tägi AG jegliche Haftung ab.

Der Veranstalter verpflichtet sich zu Ruhe und Ordnung sowie zur Einhaltung von allfälligen Anweisungen durch das Führungspersonal der Tägi AG. Des Weiteren verpflichtet er sich, die Tägi AG vor sämtlichen zivil- oder öffentlich rechtlichen Ansprüchen, die von Veranstaltungsteilnehmer:innen, Vertragspartnern, Gästen, Mitarbeiter:innen, Behörden und anderen Dritten auf Grund seiner Veranstaltung in irgend einer Weise gegen die Tägi AG gestellt werden, komplett frei zu halten und für sämtliche Forderungen gesamthaft aufzukommen.

Reservierte Zeit
Die Dauer der Reservation und deren reservierte Zeit sind verpflichtend. Es sind Auf- und Abbauzeiten einzuplanen und einzuhalten.

Personenzahl und Änderungen
Mindestens zwei Wochen vor dem Anlass wird der Tägi AG die provisorische Teilnehmer:innenzahl mitgeteilt. Die Teilnehmer:innenzahl, welche fünf Werktage vor dem Anlass gemeldet wird, gilt als Verrechnungsbasis und somit definitiv.
Diese darf max. +/- 5% von der provisorischen Personenzahl abweichen. Verrechnet wird immer die effektive Teilnehmer:innenzahl, mindestens jedoch die Garantiezahl (mindestens 95% der provisorischen Personenzahl).

Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche des Kunden in Bezug auf Speisen und/oder Getränke berücksichtigt, wenn diese spätestens bis 21 Kalendertage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden und deren Umsetzung für den Cateringpartner (Catering Services Migros) noch möglich ist.

Werden nach erfolgter Bereitstellung von vereinbarten Einrichtungen Umstellungen verlangt, hat der Cateringpartner (Catering Services Migros) Anspruch auf Entschädigung des dadurch entstehenden Zeitaufwandes zum Mitarbeiter:innen-Stundenansatz und auf weitere dadurch entstehende Kosten.

Cateringpartner
Die Tägi AG arbeitet als Hauptcateringpartner mit dem Catering Services Migros zusammen. Beabsichtigt der Veranstalter einen anderen Caterer beizuziehen, so ist dies nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Tägi AG möglich. Kommt ein anderer Caterer zum Zuge, so ist der Tägi AG in jedem Fall eine Ausfallentschädigung zu vergüten.

Der Veranstalter verpflichtet sich, nach der Veranstaltung der Tägi AG die Originalrechnung zur Ansicht zuzustellen.

Mindestumsatz für Catering
Der Mindestumsatz für den Kunden bei einem Anlass mit dem Cateringpartner der Tägi AG (Catering Services Migros) beträgt Netto CHF 5’000.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen werden durch die Tägi AG bewilligt.

Ablaufplanung
Der Cateringpartner (Catering Services Migros) garantiert eine einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke nur, wenn zur vereinbarten Zeit serviert werden kann oder der Veranstalter Verzögerungen mindestens 1 Stunde im Voraus bekannt gibt. Bei Verzögerungen von mehr als 30 Minuten ist es dem Cateringpartner (Catering Services Migros) gestattet, die Zusatzkosten zu Lasten des Kunden zu verrechnen.

Raumnutzung/Miete
Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial ist mit der Tägi AG vorgängig zu besprechen.

Die Saalmiete der entsprechenden Räumlichkeit richtet sich nach der unterschriebenen Vereinbarung.

Feuerpolizeilich festgelegte Regelungen der Fluchtwege, Rauchverbot und Personenzahlen dürfen zu keinem Zeitpunkt missachtet werden. Die Einhaltung dieser Regelungen obliegt dem Veranstalter. Die Tägi AG lehnt bei Zuwiderhandlung jede Haftung ab.

Administrative Arbeiten
Für das Einholen von externen Offerten durch die Tägi AG werden +20 % auf den Endbetrag der Rechnung des Drittdienstleisters als Bearbeitungsbegühr aufgeschlagen.

Weitere Aufwände wie das Schreiben von Tisch-, Namens- sowie Menükarten etc. werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Technische Einrichtung und Anschlüsse
Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe der technischen Hilfsmittel verantwortlich.

Boden- und Deckenlast
Die fix installierten Lichtgassen dürfen nur unter Einwilligung der Leitung der Tägi AG mit zusätzlicher Last behängt werden. Die installierten Hängepunkte an der Saaldecke sind auf eine maximale Hängelast von 500 kg pro Hängepunkt ausgelegt.

Die maximale Belastung des Saalbodens beträgt 500 kg/m2. Bei hohen Punktlasten ist eine Absprache mit der Leitung der Tägi AG notwendig.

Bei Nichtberücksichtigung der Vorgaben werden entstandene Schäden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mitarbeiter:innen
Die vereinbarte Vorbereitungsarbeit wie das Einrichten der Räumlichkeiten und Flächen sowie allfällige Installationen von eigener Technik der Tägi AG wird durch eine:n Mitarbeiter:in der Tägi AG durchgeführt.

Die Mitarbeiter:innen des Cateringpartners (Catering Services Migros) werden gemäss Offerte und geleisteten Stunden verrechnet.

Reinigungskosten
Bei übermässiger Verschmutzung behält sich die Tägi AG vor, einen Unkostenbeitrag in Rechnung zu stellen.

Annullation und Rücktritt bei Räumlichkeiten und Flächen
Die Mietgebühr für die gemieteten Räumlichkeiten und Flächen werden bei einer Annullation in jedem Fall und unabhängig des Buchungsdatums verrechnet.

Annullation und Rücktritt aller weiteren Leistungen
Ab 30 Tagen vor dem Anlass werden 80% der Zusatzleistungen verrechnet. Sollte der Anlass 14 Tage vor dessen Durchführung annulliert werden, so werden 100% der gesamten gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für Veranstaltungen, welche durch die Tägi AG aufgrund rechtswidriger und imageschädigender Nutzung abgesagt wurden.

Rechnungsstellung
Der Veranstalter ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet, die Leistung an die Tägi AG ab Rechnungserhalt innerhalb von 20 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann dem Kunden ein Verzugszins von 5% verrechnet werden.

Deposit/Vorauszahlung
Die Tägi AG ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Zeitpunkt werden von der Tägi AG festgelegt. Auf jeden Fall ist eine Kreditkartengarantie anzugeben. Erstbucher und Firmen mit ausländischem Hauptsitz haben immer eine Vorauszahlung zu leisten.

Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist Schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Baden.